Ja zur Verfassungsänderung

Sinnvolle Lösung für Stellvertretung im Kantonsrat

Heute bleibt ein Sitz im Kantonsrat leer, wenn ein Mitglied länger ausfällt. Nur ein Rücktritt kann seine Stimme sichern. Das ist stossend.

Neu soll deshalb bei Mutterschaft, Krankheit oder Unfall eine Stellvertretung für drei bis zwölf Monate möglich sein. Damit wird sichergestellt, dass die Stimme der Wählerinnen und Wähler weiterhin zählt. Dafür spricht, dass politisches Engagement besser mit Familie, Beruf und Gesundheit vereinbar wird. Gerade junge Eltern oder Personen in herausfordernden Lebenssituationen können ihr Amt behalten. Gleichzeitig bleibt die demokratische Vertretung gewährleistet. Kritisiert wird, dass Stellvertretende nicht direkt gewählt sind. Zudem könnte die Kontinuität in der parlamentarischen Arbeit leiden, wenn Personen wechseln. Die Vorteile überwiegen klar: Eine lebensnahe Politik braucht flexible Lösungen. Die Vorlage ermöglicht ein Engagement trotz besonderen Lebensereignissen.

 

Text: Andrea Grossen-Aerni, EVP-Kantonsrätin Wetzikon