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Aktuelle Infos:
10. March 2010 | AKTUELLE INFOS
Pflegefachfrauen mit alten Diplomen anerkennen
Die EVP begrüsst im Grundsatz die Verordnung über die nichtuniversitären Medizinalberufe (nuMedBV). Sie fordert, dass die altrechtlichen Diplome ohne weitere Auflagen anerkannt werden. Damit will die EVP auch einen Beitrag gegen den zu erwartenden Mangel an Pflegefachleuten leisten.
Die EVP begrüsst im Rahmen ihrer Stellungnahme zur Verordnung, dass die höhere Schule und die höhere Fachprüfung den Fachhochschulen gleichgestellt sind. Es sei sinnvoll, dass die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung an die Bedingung gekoppelt ist, die erforderliche berufliche Erfahrung unter der fachlichen Verantwortung eines Vertreters des jeweiligen Berufsstandes zu erlangen. Die nuMedBV werden so aufgewertet, was sich für die Mitarbeitenden der betreffenden Berufsgruppen positiv, auch motivierend auswirken wird.
Einzig bei den Pflegefachpersonen erstaunt die Formulierung in § 25 a und § 33 Abs. 2, die einen Fachhochschulabschluss bzw. eine höhere Fachprüfung voraussetzen. Tendenziell erwägen eher reifere Pflegefachfrauen den Weg in die Selbständigkeit, was angesichts des sich abzeichnenden Mangels an Pflegefachkräften positiv zu werten ist. Diese verfügen in der Regel über ein Rotkreuzdiplom AKP, KWS, PsyKP. Diplominhaber und Diplominhaberinnen eines solchen altrechtlichen Diploms (AKP, KWS, PsyKP, DN II) sind offiziell berechtigt, den Berufstitel «diplomierte Pflegefachfrau HF / diplomierter Pflegefachmann HF» ohne weitere Auflagen zu führen. Von Gesetzes wegen muss kein neues Diplom ausgestellt werden. Es würde nach Ansicht der EVP der Klarheit dienen, wenn dies auch im vorliegenden Entwurf so zum Ausdruck käme, indem diese Diplome explizit erwähnt werden.
Zürich, 8. März 2010
Für Auskünfte:
Ruth Kleiber, Kantonsrätin, Präsidentin EVP-Kommission „Gesundheit und Soziales“ P: +41 (0)52 232 88 88 N: +41 (0)76 388 48 89
Johannes Zollinger, Kantonalpräsident EVP ZH, Kantonsrat, Wädenswil G/P: +41 (0)44 780 08 80 N: +41 (0)79 370 22 49
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